Mitgliedermodelle

Ob ordentliches oder investierendes Mitglied – beide Modelle unterstützen die Genossenschaft und tragen dazu bei, bezahlbaren Wohnraum auf Borkum zu sichern.

Ordentliches Mitglied

  • Anrecht auf Wohnraum
  • Dividende (abhängig vom Beschluss der Generalversammlung)
  • Stimmrecht auf der Generalversammlung

Investierendes Mitglied

  • Interesse am Förderzweck der Genossenschaft, aber kein eigener Bedarf an Wohnraum
  • Kein Anrecht auf Wohnraum
  • (Höhere) Dividende (abhängig vom Beschluss der Generalversammlung)
  • Kein Stimmrecht auf der Generalversammlung
Hinweis zu den Kündigungsfristen

Eine längere Kündigungsfrist schafft Planungssicherheit für der Genossenschaft und ihre Mitglieder. Genossenschaften planen häufig langfristige Projekte und Investitionen; eine stabile Mitgliederbasis erleichtert finanzielle und organisatorische Entscheidungen über einen längeren Horizont.

Die Frist schützt außerdem vor abrupten Abgängen mit hohen Kapitaleinlagen: Kündigt ein Mitglied mit großen Anteilen, hat die Genossenschaft 24 Monate Zeit, passende Finanzierungsalternativen zu finden. Das ist eine wichtige Schutzkomponente für die Solidität der Genossenschaft.

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