Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

Torsten Müller
Vorsitzender
Marc Arends
stellv. Vorsitzender
Niklas Meeuw
  • Überwachung Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstands und stellt sicher, dass dieser im Interesse der Mitglieder handelt. Er prüft die Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Bestimmungen sowie die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung.
  • Beratung Der Aufsichtsrat berät den Vorstand in wichtigen Angelegenheiten und unterstützt ihn bei der strategischen Ausrichtung der Genossenschaft. Er bringt Expertise und Erfahrung ein, um die Entscheidungsfindung zu verbessern.
  • Prüfung Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Genossenschaft und erstattet der Generalversammlung Bericht. Er kann interne Prüfungen durchführen oder externe Prüfer beauftragen.
  • Berufung und Abberufung Der Aufsichtsrat ist für die Berufung und Abberufung der Vorstandsmitglieder zuständig und stellt sicher, dass der Vorstand aus qualifizierten und geeigneten Personen besteht.
  • Genehmigung Der Aufsichtsrat genehmigt bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands, die von besonderer Bedeutung für die Genossenschaft sind, z. B. größere Investitionen oder die Aufnahme von Krediten.
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