Ordentliches Mitglied
- Anrecht auf Wohnraum
- Dividende (abhängig vom Beschluss der Generalversammlung)
- Stimmrecht auf der Generalversammlung
Borkumer Wohnraumgenossenschaft eG
Ob ordentliches oder investierendes Mitglied – beide Modelle unterstützen die Genossenschaft und tragen dazu bei, bezahlbaren Wohnraum auf Borkum zu sichern.
Eine längere Kündigungsfrist schafft Planungssicherheit für der Genossenschaft und ihre Mitglieder. Genossenschaften planen häufig langfristige Projekte und Investitionen; eine stabile Mitgliederbasis erleichtert finanzielle und organisatorische Entscheidungen über einen längeren Horizont.
Die Frist schützt außerdem vor abrupten Abgängen mit hohen Kapitaleinlagen: Kündigt ein Mitglied mit großen Anteilen, hat die Genossenschaft 24 Monate Zeit, passende Finanzierungsalternativen zu finden. Das ist eine wichtige Schutzkomponente für die Solidität der Genossenschaft.